Direkt zum Inhalt

Wie sind die Kündigungsfristen?

Main Content

Die Genossenschaftsanteile sind nach Ablauf von 5 Jahren jährlich kündbar. Für die Auszahlung gekündigter Anteile halten wir eine Liquiditätsreserve vor. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Bestätigung des Jahresabschlusses auf der nächsten Generalversammlung; die Auszahlung von Anteilen oberhalb eines Betrages von 20.000 € kann allerdings bis zu drei Jahre ausgesetzt werden, um nicht überstürzt Land verkaufen zu müssen. Das gleiche gilt, wenn die Liquiditätsreserve ausgeschöpft sein sollte. Außerdem können Anteile jederzeit an ein anderes Mitglied übertragen werden.