Direkt zum Inhalt

Gemeinnützig für Kulturland spenden

Main Content

Ergänzend zu den hiesigen Infos gibt es ein ausführliches Merkblatt für Spenden und Zustiftungen.
Kontaktiere uns gerne über das Formular, wenn Du Fragen hast oder Deine Schenkung telefonisch besprechen möchtest.

Durch eine Kooperation mit der Schweisfurth Stiftung sind steuerlich absetzbare Spenden für Kulturland möglich.

  • Mit einer Spende für Flächen garantierst Du, dass die Flächen dauerhaft dem Markt entzogen sind und für biologische Landwirtschaft genutzt werden.
  • Mit einer Spende für Kampagnen erreichst Du einen vielfachen Effekt, da wir durch Kampagnen weitere Kulturland Genoss*innen gewinnen können.

Kontodaten

Schweisfurth Stiftung
GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE65 4306 0967 8200 8080 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: für Flächen "Zustiftung – Sondervermögen Kulturland eG - Hof xyz" / für Kampagne "Kulturland Öffentlichkeitsarbeit"

Spenden an die Schweisfurth Stiftung sind steuerlich absetzbar. Für Zuwendungen bis 200 Euro pro Jahr kann einfach diese Spendenbescheinigung (PDF Download) zusammen mit einem Zahlungsbeleg (Kontoauszug / Bareinzahlungsbeleg) beim Finanzamt eingereicht werden.

Für Spenden über 200 Euro jährlich sendet die Stiftung gerne eine Spendenbescheinigung zu.